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Bewertungsvereinfachungsverfahren für Vorräte

Rechnungswesen und SteuernGastbeitrag: Lukas Nussbaumer LL.B., BSc.RWP 2024/15RWP 2024, 107 Heft 4 v. 25.7.2024

Das Vorratsvermögen nimmt in den Bilanzen, insb von produzierenden Unternehmen, eine wichtige Position ein. Grundsätzlich hat die Bewertung der Vorräte als Gegenstände des Umlaufvermögens dabei gemäß dem Grundsatz der Einzelbewertung zu erfolgen. Aus dem Gedanken der Wirtschaftlichkeit sieht das UGB jedoch in Fällen, in denen der Wert der einzelnen Vermögensgegenstände erfahrungsgemäß nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand ermittelt werden kann, gewisse Bewertungsvereinfachungsverfahren vor. Im Sinne einer praxisgerechten Erleichterung kann die Bewertung der Vorräte deshalb in Form eines Festwertes, einer Gruppenbewertung oder der Unterstellung bestimmter Verbrauchsfolgen erfolgen.11Siehe Urnik/Urtz/Ketter/Büger in Straube/Ratka/Rauter, UGB II3 § 209 Rz 2 (Stand 1. 12. 2021, rdb.at). Wir stellen Ihnen diese Bewertungsvereinfachungsverfahren im vorliegenden Artikel vor und zeigen anhand von Praxisbeispielen, wie sie angewendet werden. Der Beitrag wird dabei durch die im Steuerrecht anwendbaren Bewertungsvereinfachungsverfahren ergänzt und durch hilfreiche Hinweise und eine Übersicht der Verbrauchsfolgeverfahren abgerundet.

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