Reparaturen durch Unternehmer können zu vielfältigen umsatzsteuerrechtlichen Ergebnissen führen. Bei Reparaturen ist daher insb für den leistenden Unternehmer eine detaillierte Prüfung des Sachverhalts erforderlich, um eine zutreffende umsatzsteuerrechtliche Beurteilung vornehmen zu können.