Revolution für Grundstücks- und Betriebsübertragungen
Das VwGH-Erkenntnis vom 16. 11. 2021, 2020/15/0015,1 stellt für die Praxis bei Betriebs- und Grundstücksübertragungen eine Revolution dar. Das bahnbrechende Erkenntnis hat auch Eingang in den Wartungserlass des BMF2 gefunden. Die praktischen Auswirkungen betreffen sowohl Immobiliengeschäfte als auch Betriebsübertragungen.3 Der nachfolgende Beitrag beleuchtet die Highlights des Wartungserlasses und stellt die Änderungen speziell für die Steuerberatungspraxis bei Betriebsübertragungen dar.

