Die Anlage und die Spekulation mit Kryptowährungen werden immer beliebter. Der Hype um die Kryptos hält unvermindert an und die Rating-Agenturen sagen noch weitere Kurssteigerungen voraus. Der österreichische Gesetzgeber hat das Einkommensteuergesetz reformiert und Einkünfte aus Kryptowährungen führen seit 1. 3. 2022 zum KESt-Abzug - wenn ein inländischer Schuldner bzw ein inländischer Dienstleister in die Transaktion eingebunden ist.1

