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Besteuerung von Einkünften von Kryptowährung - eine wahrlich kryptische Causa

AktuellesGastbeitrag: Prof. Mag. Erich WolfRWP 2023/15RWP 2023, 101 Heft 4 v. 21.7.2023

Die Anlage und die Spekulation mit Kryptowährungen werden immer beliebter. Der Hype um die Kryptos hält unvermindert an und die Rating-Agenturen sagen noch weitere Kurssteigerungen voraus. Der österreichische Gesetzgeber hat das Einkommensteuergesetz reformiert und Einkünfte aus Kryptowährungen führen seit 1. 3. 2022 zum KESt-Abzug - wenn ein inländischer Schuldner bzw ein inländischer Dienstleister in die Transaktion eingebunden ist.11Im Folgenden erfolgt - ohne Vollständigkeit - ein kleiner Auszug der Fachliteratur: Anderwald, Kapitalertragsteuerabzug künftig auch bei Kryptowährungen, ÖStZ 2022/145, 148; dieselbe Steuererhebungen bei Einkünften aus Kryptowährungen, ÖStZ 2023/49, 61; Deichsel, Besteuerung von Kryptowährungen gem § 27b EStG - Paradigmenwechsel bei der Besteuerung eines immer mehr an Bedeutung gewinnenden Phänomens, ÖStZ 2022/5, 39; Deichsel/Knesl, Anschaffungskosten- und Anschaffungszeitpunktfiktion bei Kapitalvermögen - eine Bestandsaufnahme im Lichte der Erweiterung iRd ÖkoStRefG 2022 sowie aktueller Judikatur, ÖStZ 2022/225, 240; Enzinger, Die geplante Besteuerung von Kryptowährungen, SWK 2021, 1374 ff; Staringer, Der Übergang zur neuen Besteuerung von Kryptowährungen, AVR 2022, 8; Wild/Luka, Die neue Kryptowährungsverordnung, SWK 2022, 1370 ff.

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