Im Rahmen der Ökosozialen Steuerreform wurde mit 1. 1. 2023 in § 11 EStG der Investitionsfreibetrag (wieder)eingeführt. Zusätzlich zu den bereits bestehenden begünstigten Abschreibungen (degressive Abschreibung) bietet der Investitionsfreibetrag als steuerliche Betriebsausgabe einen zusätzlichen Investitionsanreiz im Jahr 2023. Erfahren Sie, welche Chancen der Investitionsfreibetrag für Ihr Unternehmen haben kann und welche Nachweise abverlangt werden. Das und vieles mehr im nachstehenden Praxisfall.

