Tausch und tauschähnliche Umsätze, mit und ohne Aufzahlung, kommen im Wirtschaftsleben häufig vor. Dabei werden oftmals die umsatzsteuerlichen Konsequenzen zu wenig beachtet.
Die fehlerhafte Behandlung solcher Geschäftsfälle führt bei Betriebsprüfungen zu Feststellungen, die von den betroffenen Unternehmern nur mühsam saniert werden können. In manchen Fällen kann es - auch zwischen vorsteuerabzugsberechtigten Unternehmern - im Ergebnis zu einer Kostenbelastung kommen.

