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Das steuerliche Arbeitszimmer oder das Arbeitsplatzpauschale bzw Homeoffice - wer die Wahl hat, hat die Qual!

Rechnungswesen und SteuernGastbeitrag: Prof. Mag. Erich WolfRWP 2022/15RWP 2022, 89 Heft 3 v. 10.6.2022

Wie können Sie öffentliche Steuergelder aus Ihren privaten Räumlichkeiten lukrieren?

Nach den brandaktuellen Steuerreformgesetzen treten das steuerliche Arbeitsplatzpauschale (für Unternehmer) 11§ 4 Abs 4 Z 8 EStG idF BGBl I 2021/227; Erläuterungen zu Art I im Besonderen Teil des Initiativantrags vom 19. 11. 2021; B. Reiner/J. Reiner, Die steuerlichen Neuerungen 2022, SWK 2022, 42 (44). und das Homeoffice (für Angestellte) 22Homeoffice-Pauschale in § 26 Z 9 lit a EStG bzw § 16 Abs 1 Z 7a EStG; FAQ des BMF zum Homeoffice-Pauschale, abrufbar unter www.bmf.gv.at . als zusätzliche Optionen neben dem steuerlichen Arbeitszimmer für den (anteiligen) Steuerabzug für betrieblich genutzte Anteile

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