Wie können Sie öffentliche Steuergelder aus Ihren privaten Räumlichkeiten lukrieren?
Nach den brandaktuellen Steuerreformgesetzen treten das steuerliche Arbeitsplatzpauschale (für Unternehmer) 1 und das Homeoffice (für Angestellte) 2 als zusätzliche Optionen neben dem steuerlichen Arbeitszimmer für den (anteiligen) Steuerabzug für betrieblich genutzte Anteile
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