Vereine iSd Vereinsgesetzes 2002 sind freiwillige, auf Dauer angelegte, aufgrund von Statuten organisierte Zusammenschlüsse mindestens zweier Personen zur Verfolgung eines bestimmten, gemeinsamen und ideellen Zwecks. Sie gelten als Körperschaften des privaten Rechts, sind selbstständige Träger von Rechten und Pflichten und unterliegen somit der Körperschaftsteuer. Je nach ihrem Zweck unterscheidet man steuerlich begünstigungsfähige und nicht begünstigungsfähige Vereine iSd §§ 34 ff BAO.

