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Stammhaus und Betriebsstätte: Wer bekommt was vom Kuchen und wie erfolgt die Abbildung in der Buchhaltung?

AktuellesWP/StB Mag. Bernhard Winter/StB Mag. (FH) Michael Kern, LL.M./StB Birgit Marchhart, M. A./StB Mariola Furtak, MSc.RWP 2021/26RWP 2021, 151 Heft 6 v. 14.12.2021

Sollten Sie anhand einer Analyse (siehe RWP 2021/25) zu dem Ergebnis gekommen sein, dass Sie eine ertragsteuerliche Betriebsstätte begründen, welche in einem anderen Land zu einer beschränkten Steuerpflicht führt, stellt sich in einem nächsten Schritt die Frage, welches Ergebnis in welchem Staat besteuert wird. Damit einher geht auch die buchhalterische Erfassung, damit die jeweiligen Ergebnisse einfach und ohne größeren Aufwand ermittelt werden können.

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