Sollten Sie anhand einer Analyse (siehe RWP 2021/25) zu dem Ergebnis gekommen sein, dass Sie eine ertragsteuerliche Betriebsstätte begründen, welche in einem anderen Land zu einer beschränkten Steuerpflicht führt, stellt sich in einem nächsten Schritt die Frage, welches Ergebnis in welchem Staat besteuert wird. Damit einher geht auch die buchhalterische Erfassung, damit die jeweiligen Ergebnisse einfach und ohne größeren Aufwand ermittelt werden können.

