Werden Unternehmen in der Rechtsform einer GmbH geführt, ist der Eigentümer häufig in der Funktion als Gesellschafter-Geschäftsführer tätig. Aus der Gesellschafterstellung des Geschäftsführers ergeben sich umsatzsteuerliche Fragestellungen sowohl für den Geschäftsführer als auch für die Gesellschaft.