Wenn sich nachträglich herausstellt, dass in einem aufgestellten und möglicherweise schon festgestellten Jahresabschluss Fehler enthalten sind oder Änderungen aus verschiedenen Gründen vorgenommen werden müssen, stellt sich die Frage, wie eine Korrektur erfolgen soll. Im Unternehmensrecht sind keine expliziten Regelungen diesbezüglich enthalten. Erfreulicherweise wurde neulich die AFRAC-Stellungnahme 39 "Änderung von Abschlüssen und Lageberichten (UGB)" veröffentlicht. Im vorliegenden Beitrag möchten wir Ihnen die wesentlichen Aussagen dieser Stellungnahme darstellen.

