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Altersteilzeit: Was Sie aus buchhalterischer und ertragsteuerlicher Sicht wissen müssen

Rechnungswesen und SteuernWP/StB Mag. Bernhard Winter/StB Mag. (FH) Michael Kern, LL.M./StB Birgit Marchhart, M. A./StB Mariola Furtak, MSc.RWP 2021/8RWP 2021, 43 Heft 2 v. 15.4.2021

Die Altersteilzeit gibt älteren Arbeitnehmern die Möglichkeit ihre Arbeitszeit zu reduzieren ohne dabei Anspruch auf Pensionsbezüge, Abfertigungen, etc zu verlieren. Da sie zudem gefördert wird, ist sie sowohl für Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber oftmals ein interessantes Modell, wenn es Richtung Pension geht.

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