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News beim grenzüberschreitenden Anteilstausch - Update zu Art III UmgrStG

AktuellesGastbeitrag: Erich WolfRWP 2020/6RWP 2020, 31 Heft 2 v. 3.4.2020

Wenn eine in Österreich ansässige Person ihre Kapitalanteile an einer österreichischen GmbH in eine ausländische Kapitalgesellschaft einbringt, so gelangte nach Umgründungssteuerrecht bis zum 31. 12. 2019 eine Fallvariante der "Exitbesteuerung" zur Anwendung.11§ 16 UmgrStG idF vor Steuerreformgesetz 2020, BGBl I 2019/103 ab 1. 1. 2020. In der Praxis waren daher internationale Umgründungen sehr selten, weil eine fiktive Veräußerung unterstellt wurde.22Die Entstrickungsregeln sehen eine Exitbesteuerung mit einem Ratenzahlungskonzept vor. Die Gegenleistung für die Umgründungen sind in der Regel andere Gesellschaftsanteile, dh bare Geldmittel zwecks Bedienung der Steuerschuld stehen regelmäßig in der Praxis nicht zur Verfügung. Die Judikatur des Europäische Gerichtshofes33Vgl EuGH 22. 3. 2018,C-327/16 , Marc Jacob und Marc Lassus. im Anwendungsbereich der Fusionsrichtlinie macht es möglich: Ein Steueraufschub bis zum Zeitpunkt einer tatsächlichen Veräußerung der Gegenleistungsanteile ist ab 1. 1. 2020 in bestimmten Fällen wieder möglich.44§ 16 Abs 1 a UmgrStG, § 16 Abs 1 a dritter Teilstrich mit dem Verweis auf § 17 Abs 1 und Abs 1 a UmgrStG idF Steuerreformgesetz 2020, BGBl I 2019/103 ab 1. 1.2020. Für die Umgründungspraxis bedeutet dies, internationale Einbringungen werden ermöglicht, weil hohe Steuerzahlungen bis an den "St.Nimmerleins-Tag" aufgeschoben werden können.

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