Kleinunternehmer sind Unternehmer, die umsatzsteuerbare Umsätze lediglich im geringfügigen Ausmaß erzielen. Für solche Unternehmer kommt eine Umsatzsteuerbefreiung zum Tragen, die als unechte Befreiung den Vorsteuerabzug ausschließt. Da der Unternehmerbegriff im UStG ein sehr weiter ist, ist die Kleinunternehmereigenschaft in der Praxis auch bei "Privaten" (zB auch Vermietungsumsätze) häufig gegeben. Der nachfolgende Beitrag beschäftigt sich mit spezifischen Sondersituationen für Kleinunternehmer und deren Lösung.