Folgende Szenarien sind aus dem Buchhaltungs- und Beratungsalltag bekannt: Die (monatliche) Umsatzsteuervoranmeldung wurde verspätet/gar nicht/unvollständig eingereicht sowie die aus einer UVA resultierende Umsatzsteuerzahllast wurde nicht/in einem zu geringen Ausmaß/verspätet entrichtet bzw wurde möglicherweise eine Gutschrift beantragt, die (in dem beantragten Ausmaß) doch nicht zusteht. Die abgabenrechtlichen Konsequenzen sind ebenso bekannt und können zum Teil nachteilig ausfallen (zB Vorschreibung von Verspätungs- und Säumniszuschlägen, Beantwortung von "als möglicherweise unangenehm empfundenen" Ergänzungsersuchen). Aber was hat der Steuerpflichtige vonseiten des Finanzstrafrechts zu befürchten, wenn ihm ein Missgeschick wie eines der eben beschriebenen (und durchaus als "alltäglich" zu wertenden) widerfährt? Der folgende Artikel gibt Antworten (vor dem Hintergrund brandaktueller Judikatur) und zeigt auch Lösungswege auf.