Jahresabschlussersteller, externe Steuerberater oder gesetzliche Vertreter sind bei der Jahresabschlusserstellung oftmals stärker von den insolvenzrechtlichen Bestimmungen als von der Hinterfragung der Going-concern-Prämisse getrieben. Mit der Stellungnahme KFS/RL 28 zur Unternehmensfortführung ist das Thema in den Blickpunkt der Bilanzierer gerückt und die Abgrenzung zum insolvenzrechtlichen Überschuldungsbegriff verdeutlicht worden. Außerdem zeigt die jüngste deutsche Judikatur, dass es bei der Bilanzierung unter fälschlicher Annahme der Unternehmensfortführung auch zu Schuldsprüchen für Steuerberater kommen kann. Da die Beurteilung der Going-concern-Prämisse bei der Erstellung eines Jahresabschlusses fallweise nicht eindeutig ist, wird neben den rechtlichen Ausführungen auch ein Praxisfall dargestellt, bei dem schlussendlich von der Annahme der Unternehmensfortführung abgegangen wurde.