Für den Anteil an einer Personengesellschaft wird in Zusammenhang mit der unternehmensrechtlichen Bilanzierung die Spiegelbildmethode abgelehnt - anders als im Ertragsteuerrecht, wo diese nach wie vor gilt. Zudem kommt erschwerend hinzu, dass bei beschränkt und unbeschränkt haftenden Gesellschaftern mitunter andere Vorschriften in Bezug auf die Gewinnentnahme zur Anwendung gelangen.