vorheriges Dokument
nächstes Dokument

WKG-Novelle 2017: Änderungen bei der Kammerumlage

AktuellesWP/StB Mag. Bernhard Winter/StB Mag. (FH) Michael Kern, LL.M./WP/StB Mag. (FH) Thomas Hlawenka/StB Mag. (FH) Peter DietlRWP 2018/23RWP 2018, 124 Heft 5 v. 14.9.2018

Im Zuge der Novellierung des Wirtschaftskammergesetzes kommt es ab 1. 1. 2019 zu einer Neuregelung bei der Berechnung bzw der Höhe der Kammerumlage (KU 1). Neben der Einführung eines degressiven Staffeltarifs wird die Vorsteuer iZm Investitionen in das (ertragsteuerliche) Anlagevermögen in Zukunft von der Bemessungsgrundlage auszuscheiden sein.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!