Ausländische und dabei insb EU/EWR-Gesellschaften, welche in Österreich dauerhaft tätig werden wollen, stehen regelmäßig vor der Entscheidung, ob im Inland ein eigener Rechtsträger gegründet oder die Tätigkeit im Wege einer Zweigniederlassung ausgeübt werden soll. Während für die Zweigniederlassung ua ins Treffen geführt werden kann, dass (wie etwa bei einer AG oder einer GmbH) für die Gründung kein Mindestkapital erforderlich ist und keine Verpflichtung besteht, jährlich einen (separaten) österreichischen Jahresabschluss zu erstellen und im österreichischen Firmenbuch ver-