Die in der Praxis wohl bedeutendste neue Bilanzierungsregel nach dem RÄG 2014 ist die Bilanzierungspflicht von aktiven Steuerlatenzen für mittelgroße und große Gesellschaften mit Inkrafttreten für Geschäftsjahre ab 1. 1. 2016. Der Autor hat in der RWP 2/2016 bereits einem systematischen Überblick über das Konzept des § 198 Abs 9 und Abs 10 UGB und die diesbezüglichen Neuerungen gegeben. Im Folgenden finden Sie eine praxisgerechte Checkliste samt Erläuterungen mit 30 aktiven bzw passiven Bilanzpositionen, bei denen Differenzbeträge auftreten können.