Ende September 2017 veröffentlichte das BMF den Erlass zur steuerlichen Behandlung von Einlagenrückzahlungen sowie Evidenzierung von Einlagen und Innenfinanzierung gemäß § 4 Abs 12 EStG. Der Erlass soll der Auslegung des § 4 Abs 12 EStG idF AbgÄG 2015 dienen, die Rechtsansicht des BMF erläutern sowie den bisherigen Einlagenrückzahlungserlass und die Information zur erstmaligen Ermittlung des Innenfinanzierungsstands aufheben.