Ist eine österreichische Geschäftseinheit Teil einer multinationalen Unternehmensgruppe iSd § 2 Z 1 VPDG und wurden von dieser Geschäftseinheit in den beiden vergangenen Geschäftsjahren Umsätze von mehr als 50 Millionen € erzielt, so besteht die Verpflichtung zur Erstellung eines Master Files und Local Files für jene Veranlagungsjahre, die mit oder nach dem 1. Jänner 2016 beginnen. Da für die betroffenen Veranlagungsjahre ab dem 1. Oktober 2017 bereits die ersten Steuererklärungen eingereicht werden, möchten wir Ihnen im vorliegenden Beitrag den gesetzlich geforderten Mindestinhalt des Local Files näher bringen sowie eine Checkliste präsentieren, mit der Sie überprüfen können, ob Ihre bisherige Dokumentation die gesetzlich geforderten Inhalte inkludiert.