Am 6. 7. 2016 hat der Nationalrat das EU-Abgabenänderungsgesetz 2016 und damit auch das Verrechnungspreisdokumentationsgesetz (VPDG) beschlossen. Bis dato waren die Verrechnungspreisdokumentationsvorschriften in Österreich gesetzlich nicht geregelt, sondern stützten sich auf die allgemeinen Regelungen der BAO im Zusammenhang mit Aufzeichnungs- und Mitwirkungspflichten (insb §§ 124, 131 und 138) in Verbindung mit den Verrechnungspreisrichtlinien (VPR 2010). Diesen Umstand ändert nun das VPDG, da durch den länderbezogenen Bericht, das Master File und das Local File der Dokumentationsinhalt gesetzlich definiert wird. Nachstehend werden wir Ihnen erläutern, aus welchen Bestandteilen eine Verrechnungspreisdokumentation lt VPDG besteht und welche Informationen die jeweiligen Bestandteile inkludieren sowie welche Fristen von den Geschäftseinheiten zu beachten sind. Im Abschluss dient ein Entscheidungsbaum als Orientierungshilfe, welche Dokumentationsverpflichtungen konkret von einer Geschäftseinheit anzuwenden sind.