1. Sachverhalt
Ein Unternehmer stellt am 31. 3. 2016 eine Rechnung iHv € 400.000 plus Umsatzsteuer iHv € 80.000 aus. Am darauffolgenden Tag erkennt der Unternehmer, dass ihm ein Dezimalfehler unterlaufen ist, und dass für die erbrachte Leistung nur ein Entgelt von € 40.000 vereinbart war. Der Unternehmer storniert in der Folge die inkorrekte Rechnung und stellt am 1. 4. 2016 eine Rechnung über die vereinbarte Leistung (dh iHv € 40.000) aus. Die berichtigte Rechnung weist eine Umsatzsteuer iHv € 8.000 aus. Der Leistungsempfänger überweist dem leistenden Unternehmer einen Betrag von € 48.000 basierend auf der berichtigten Rechnung.