In der Vergangenheit war es generell nicht möglich, dass ein ansonsten vorsteuerabzugsberechtigter Unternehmer Vorsteuern iZm mit Pkw-Aufwendungen geltend machen konnte. Lediglich wenige Unternehmer waren von diesem Vorsteuerabzugsverbot ausgenommen. Durch das Steuerreformgesetz 2015/16 wurde aus ökologischen Gründen eine Ausnahme von diesem Vorsteuerausschluss für Aufwendungen iZm Elektroautos geschaffen. Der nachfolgende Beitrag zeigt die aktuelle Rechtslage, versehen mit Beispielen und Praxistipps, auf.