Durch das Steuerreformgesetz 2015/2016 kommt es bei Mitarbeiterrabatten unter gewissen Voraussetzungen zu erheblichen Steuervorteilen für Mitarbeiter bzw Arbeitgeber. Der vorliegende Beitrag widmet sich der Frage, unter welchen Bedingungen der kostenlose oder verbilligte Bezug von Waren und Dienstleistungen durch Dienstnehmer steuerfrei behandelt werden kann und welche Auswirkungen die Neuregelung auf die umsatzsteuerliche Bemessungsgrundlage hat.