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Neuordnung des Bilanzstrafrechts

AktuellesWP StB Mag. Bernhard Winter/StB Mag. (FH) Michael Kern, LL.M./WP/StB Mag. (FH) Thomas Hlawenka/StB MMag. (FH) Karin Türk-WalterRWP 2016/12RWP 2016, 59 Heft 3 v. 25.5.2016

Das Bilanzstrafrecht wurde durch das StRÄG 2015 umfassend novelliert und vereinheitlicht. Zentrale Bestandteile sind nunmehr die §§ 163a - 163d StGB. Die vollständige Zentrierung des Bilanzstrafrechts ist allerdings (noch) nicht gelungen (§ 15 KMG, § 189 InvFG, § 37 ImmoInvFG). Mit 1. 1. 2016 sind die neuen Bestimmungen in Kraft getreten, worüber wir Ihnen einen kurzen und praxisbezogenen Überblick bieten wollen.

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