Mit dem im Zuge der Tarifentlastung bei der Einkommensteuer beschlossenen Steuerreformgesetz wurden auch Änderungen im Umsatzsteuerbereich umgesetzt. Eine der wesentlichen Anpassungen betrifft die Einführung eines neuen Umsatzsteuersatzes von 13 %, mit dem auch Beherbergungsleistungen ab Mai 2016 erfasst werden.
Die Steuersatzänderung bringt für Beherbergungsumsätze ab 1. 5. 2016 erheblichen Anpassungsbedarf.