Die Verpflichtung zur Zahlung der Miete für nutzlos gewordene Geschäftsräumlichkeiten im Rahmen einer Kündigung des Mietvertrages kann zur Verpflichtung der Bildung einer Drohverlustrückstellung führen. Anhand eines Fallbeispiels sollen die unternehmens- und steuerrechtlichen Voraussetzungen dargestellt werden.