Die Bewertungsänderung langfristiger Rückstellungen durch das Rechnungslegungs-Änderungsgesetz 2014 (RÄG 2014) stellte erhöhten Arbeitsaufwand bei der Bilanzierung dar. Anhand eines Beispiels soll die Herangehensweise bei Ansammlungsrückstellungen dargestellt werden. In einem Folgebeitrag wird die steuerrechtliche Behandlung dargestellt.
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