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Steuerreform 2015/16 - ante portas (Teil II) - Hurra die elektronische Registrierkasse ist da! Kontenregister, Konteneinschau und der Fiskus auf der Suche nach "Abschleichern"

AktuellesGastbeitrag: Mag. Erich WolfRWP 2015/28RWP 2015, 115 Heft 5 v. 11.9.2015

Jetzt bläst die Finanz zum Halali auf Steuersünder. Unternehmer mit baren Umsätzen unterliegen dem Generalverdacht, Schwarzumsätze zu lukrieren. Ab 1. 1. 2016 gilt die Pflicht für die elektronische Registrierkasse. Damit aber nicht genug, die Registrierkassensysteme benötigen eine "Sicherheitslösung" - zwecks Verhinderung der Manipulation der Registrierkasse selbst oder der Aufzeichnungen. Das Sicherheitssystem muss allerdings erst ab 1. 1. 2017 bei den Unternehmern installiert sein.

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