Wenn ausländische Unternehmen in Österreich tätig werden, stellt sich in der Beratungspraxis immer wieder die Frage, ob "lediglich" eine steuerrechtliche Betriebsstätte oder (auch) eine Zweigniederlassung im Sinne des Unternehmensrechts vorliegt. Die Abgrenzung zwischen einer steuerrechtlichen Betriebsstätte und einer unternehmensrechtlichen Zweigniederlassung erweist sich dabei nicht immer als einfach. In diesem Beitrag werden die Voraussetzungen für das Bestehen einer unternehmensrechtlichen Zweigniederlassung sowie die sich daraus im Bereich der Rechnungslegung ergebenden Pflichten behandelt. Auf die Merkmale der steuerlichen Betriebsstätte wird im Folgenden nicht näher eingegangen.