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Der "Switch-over" im KStG

Rechnungswesen und SteuernWP/StB Mag. Bernhard Winter/StB Mag. (FH) Michael Kern/StB Mag. (FH) Thomas Hlawenka/StB MMag. (FH) Karin Türk-WalterRWP 2015/4RWP 2015, 17 Heft 1 v. 31.1.2015

Ausländische Beteiligungserträge sind nach § 10 KStG grundsätzlich von der Körperschaftsteuer befreit. Die Befreiung gilt aber nur, sofern nicht der "Switch-over" nach § 10 Abs 4 oder 5 KStG greift. Ist dies der Fall, erfolgt nämlich ein Wechsel von der Befreiungs- auf die Anrechnungsmethode. Unter welchen Voraussetzungen es zum "Switch-over" kommt und wann diese Voraussetzungen vorliegen, erläutert der folgende Beitrag.

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