Das Rechnungslegungsänderungsgesetz 2014 (RÄG 2014) ist nun fix. Das Plenum des Nationalrats hat am 11. 12. 2014 die Regierungsvorlage zum RÄG 2014 unter Berücksichtigung eines Abänderungsantrages des Justizausschusses beschlossen. Am 18. 12. 2014 erfolgte die Zustimmung des Bundesrats und die Veröffentlichung im BGBl I Nr 22/2015 am 13. 1. 2015. Damit Sie sich jetzt schon optimal auf die Neuerungen vorbereiten können, haben wir Ihnen in dieser Ausgabe eine Checkliste vorbereitet, mit welcher Sie Punkt für Punkt die beschlossenen Änderungen durchgehen können.