Aufgrund der zahlreichen gesetzlichen Neuregelungen des letzten Jahres kommt es immer wieder zu Fragen hinsichtlich des ordnungsgemäßen Bilanzausweises des Stammkapitals von GmbHs. Der Fachsenat für Unternehmensrecht und Revision der KWT hat in seiner Stellungnahme KFS/RL 27 ausgeführt, wie die Darstellung des Stammkapitals der unterschiedlichen GmbH-Varianten zu erfolgen hat.