Ein Vermögensgegenstand ist nach österreichischem UGB in der Bilanz entweder dem Anlage- oder dem Umlaufvermögen zuzuordnen. Die Zuordnung ist in der Praxis nicht immer eindeutig, und zwar dann, wenn die Zweckbestimmung nicht eindeutig ist bzw der Vermögensgegenstand für mehrere Zwecke gehalten wird. Im IFRS-Regelwerk existieren je nach Verwendungszweck der Immobilie unterschiedliche Bilanzierungsvorschriften.