Überfallsartig wurden vom Finanzministerium gegen Ende des Jahres 2013 zusätzliche nationale Reverse-Charge-Tatbestände durch die sogenannte Umsatzsteuerbetrugsbekämpfungsverordnung normiert, welche mit 1. 1. 2014 in Kraft getreten ist. Der nachfolgende Beitrag zeigt, für welche zusätzlichen Umsätze ab 2014 der Übergang der Steuerschuld verpflichtend vorzunehmen ist und welche praktischen Konsequenzen sich daraus ergeben. Beispiele und Tipps für die risikovermeidende Anwendung runden den Beitrag ab.