Die Unterscheidung von (grundsätzlich) sofort abziehbarem Erhaltungsaufwand und aktivierungspflichtigem Herstellungsaufwand sowie auch die Verbuchung von Anzahlungsrechnungen gestaltet sich in der Praxis oftmals schwierig. Insb im Zusammenhang mit Gebäuden kann es im Rahmen von Außenprüfungen durch die Finanzverwaltung zu unangenehmen Überraschungen kommen. Der folgende Praxisfall erläutert, wie bei einer Renovierung eines Geschäftslokals über den Bilanzstichtag hinaus vorzugehen ist.