vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Umsatzsteuerliche Behandlung von Messeleistungen an Unternehmer

Rechnungswesen & SteuernGastbeitrag: Mag. Peter MayrRWP 2013/11RWP 2013, 50 Heft 2 v. 11.3.2013

Grundsätzlich ist die umsatzsteuerliche Behandlung von grenzüberschreitenden Dienstleistungen innerhalb der EU durch die Mehrwertsteuerrichtlinie und die dazu publizierte EU Durchführungsverordnung im B2B Bereich klar geregelt und von den Mitgliedstaaten in nationales Recht umzusetzen. Im Zusammenhang mit der umsatzsteuerlichen Beurteilung von Messen werden jedoch durch einzelne EU-Mitgliedstaaten unterschiedliche Auslegungen vorgenommen. Abgrenzungsschwierigkeiten ergeben sich insb dahin gehend, dass unterschiedliche Beurteilungen betreffend die Leistungsortbestimmung zum Tragen kommen. Im Wesentlichen geht es um die Abgrenzung zwischen der Grundregel und der Regel für Grundstücksleistungen. Klar geregelt sind lediglich die Eintrittsgebühren zu Messen und ähnlichen Veranstaltungen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte