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AbgÄG 2012 - Neuregelung für die Umsatzsteuerjahreserklärung als Selbstanzeige

AktuellesRWP 2013/6RWP 2013, 30 Heft 2 v. 11.3.2013

Schon bisher war es gängige Verwaltungspraxis, dass die Aufnahme von Restschulden - ohne Aufgliederung der Verkürzungsbeiträge auf die einzelnen Voranmeldungszeiträume - in die Umsatzsteuerjahreserklärung als konkludente Selbstanzeige anerkannt wurde. Das Abgabenänderungsgesetz 2012 (AbgÄG 2012) brachte hier nun eine gesetzliche Absicherung mit der Neuregelung in § 29 Abs 7 FinStrG, welche in nachfolgendem Beitrag näher erläutert wird.

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