VfGH hebt per 31. 12. 2012 den Einheitswert als Bemessungsgrundlage für die Grundbucheintragungsgebühr auf
Durch die Entscheidung vom VfGH am 21. 9. 2011 (VfGH 21. 9. 2011, G34, 35/11-10) wurde die bisherige Berechnung der Grundbucheintragungsgebühr gem § 26 Abs 2 und 1a GGG als verfassungswidrig erklärt und die maßgeblichen Bestimmungen sind per 31. 12. 2012 aufgehoben.