Die Spaltung (Auf- oder Abspaltung) ist ein Vorgang, bei dem Teile des Vermögens der spaltenden (= übertragenden) Gesellschaft auf eine oder mehrere andere Gesellschaften übertragen werden und die Gesellschafter der spaltenden Gesellschaft dafür häufig Anteile an den übernehmenden Gesellschaften erhalten. Die Anteilsgewähr ist jedoch nicht zwingend.