In vielen Unternehmen werden Sachverhalte unter dem außerordentlichen Ergebnis verbucht, welche an sich im Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit darzustellen sind. Häufig wird der GuV-Posten "außerordentliches Ergebnis" als Sammelposten für ungewöhnliche Sachverhältnisse herangezogen, bei denen die Zuordnung zu den jeweiligen GuV-Posten nicht eindeutig klassifizierbar ist. Der nachfolgende Beitrag behandelt die bilanzielle Darstellung von außerordentlichen Erträgen und Aufwendungen im UGB-Jahresabschluss sowie ähnliche Regelungen gemäß IFRS.