In Österreich unterliegen nicht ansässige Kapitalgesellschaften mit ihren Einkünften aus Kapitalvermögen gem § 98 Abs 1 Z 5 lit a EStG (Dividenden) der beschränkten Steuerpflicht. Quellensteuern iZm Ausschüttungen ins Ausland (EU oder Drittland) sind gemäß Doppelbesteuerungsabkommen zu würdigen. In der EU gilt seit 1990 die Mutter-Tochter-Richtlinie, die die (teilweise oder gänzliche) Quellensteuerentlastung unter gewissen Voraussetzungen ermöglicht. Dieser Beitrag erörtert die Quellensteuerentlastung bei Ausschüttungen innerhalb der EU bzw allfällige Problemstellungen iZm der "Anti-Missbrauchsklausel".