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Offenlegungspflicht und Zwangsstrafen

AktuellesRWP 2012/20RWP 2012, 86 Heft 4 v. 16.7.2012

Aktueller Überblick über die Rechtsprechung

Im Zuge des Budgetbegleitgesetzes 2011 kam es zu einer deutlichen Verschärfung der Zwangsstrafen hinsichtlich nicht fristgerechter Offenlegung von Jahresabschlüssen beim Firmenbuch (siehe RWP 2010/18). Die neuen Regelungen traten mit 1. 1. 2011 in Kraft, wobei eine sanktionslose Übergangsfrist von 2 Monaten gewährt wurde, und sind für jegliche Verstöße anzuwenden, die nach dem 1. 1. 2011 gesetzt wurden oder andauern.

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