Aktueller Überblick über die Rechtsprechung
Im Zuge des Budgetbegleitgesetzes 2011 kam es zu einer deutlichen Verschärfung der Zwangsstrafen hinsichtlich nicht fristgerechter Offenlegung von Jahresabschlüssen beim Firmenbuch (siehe RWP 2010/18). Die neuen Regelungen traten mit 1. 1. 2011 in Kraft, wobei eine sanktionslose Übergangsfrist von 2 Monaten gewährt wurde, und sind für jegliche Verstöße anzuwenden, die nach dem 1. 1. 2011 gesetzt wurden oder andauern.