Der Anspruch auf Gewinnausschüttung ist eines der wesentlichen Rechte der Gesellschafter einer GmbH. Darüber hinaus vermittelt der Geschäftsanteil grundsätzlich keine Ansprüche auf Leistungen aus dem Gesellschaftsvermögen. Den Gesellschaftern steht nur der anteilige Bilanzgewinn zu. Anhand eines Praxisfalls soll gezeigt werden, wie Ausschüttungen gestaltet werden können und worauf dabei zu achten ist.