Der unternehmensrechtlich ausgewiesene Bilanzgewinn wird als Basis zur Berechnung des Ausschüttungsbetrages herangezogen. Grundsätzlich ist eine Dividende in bar auszuzahlen. Reichen bspw die liquiden Mittel des Unternehmens nicht aus, um den Ausschüttungsbetrag an die Gesellschafter auszuzahlen, kommt anstelle der Geldausschüttung auch eine Sachausschüttung in Betracht. Anhand von zwei Praxisfällen wird die Möglichkeit einer Sachdividende in Form einer "Beteiligungsausschüttung" und in Form einer "Forderungsausschüttung" - ergänzt um Hinweise und Tipps für die Praxis - mit den entsprechenden Bestimmungen des Unternehmens-, Gesellschafts- und Steuerrechts dargestellt. Auf die Frage der Bewertung einer Sachdividende wird dabei ebenfalls eingegangen.