EuGH erklärt rückwirkende Rechnungskorrektur für unionsrechtskonform
Der Sachverhalt
Ein ungarischer Unternehmer rechnete an einen anderen ungarischen Unternehmer ab. Aufgrund eines Rechnungsmangels (falsches Datum des Leistungszeitpunkts) versagte die ungarische Finanzverwaltung den Vorsteuerabzug und verhängte einen Säumniszuschlag, obwohl bis zum Abschluss der Betriebsprüfung eine berichtigte Rechnung nachgereicht wurde.